Wasungen
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Öffentliche Bekanntmachung

Anhörung innerhalb des Rechtsverordnungsverfahrens zur Festsetzung des Überschwemmungsgebietes des Fließgewässers Katz

Das Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz (TLUBN) beabsichtigt, für das Fließgewässer Katz von oberhalb Mehmels bis zur Mündung in die Werra auf Teilen der Gemarkungen Mehmels und Wasungen das Überschwemmungsgebiet festzusetzen. Die Festsetzung des Überschwem­mungsgebietes erfolgt gemäß § 76 Abs. 2 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) vom 31. Juli 2009 (BGBl. I S. 2585), das zuletzt durch Artikel 8 des Gesetzes vom 22. Juli 2026 (BGBl. 2026 I Nr. 224) geändert worden ist.

 

Nach § 66 Thüringer Wassergesetz (ThürWG) vom 28. Mai 2019 (GVBl. S. 74), das zuletzt durch Artikel 9 des Gesetzes vom 6. Juli 2026 (GVBl. S. 150, 160) geändert worden ist, wird Folgendes bekannt gegeben:

 

Der Entwurf der Rechtsverordnung sowie die zugehörigen Karten (Kartenblätter im Maßstab 1 : 10 000, basierend auf ATKIS, und Kartenblätter im Maßstab 1 : 2 000, basierend auf ALKIS) liegen vom

 

30.09.2026 bis einschließlich 29.10.2026

 

in folgender Behörde während der Sprechzeiten zur allgemeinen Einsicht für jedermann aus:

 

Verwaltungsgemeinschaft „Wasungen – Amt Sand“, Amt 3 – Bauleitplanung, Raum 312 (2. OG), Markt 9/11 in 98634 Wasungen 

bitte nach vorheriger Terminabstimmung über Frau Scharr, Telefon: 036941 79447

Dienstag9-12 Uhr13-17:30 Uhr
Donnerstag9-12 Uhr13-15 Uhr
Freitag9-12 Uhr 

 

Etwaige Bedenken gegen die Festsetzung des Überschwemmungsgebietes und den Erlass einzelner Schutzanordnungen sowie Anregungen zu dem Entwurf können bis einen Monat nach Ablauf der oben angegebenen Auslegungsfrist 

  • schriftlich beim Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz, Göschwitzer Straße 41 in 07745 Jena oder

  • mündlich zur Niederschrift im Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz, Außenstelle Weimar, Dienstgebäude 1, Harry-Graf-Kessler-Str. 1 in 99423 Weimar, Zimmer 1809


nur nach vorheriger Terminabstimmung, Telefon: 0361 573943619 oder 0361 573943329 zu folgenden Dienststunden: 

Montag8:30 - 11:30 Uhr13:30-15:30 Uhr
Dienstag8:30 - 11:30 Uhr13:30-15:30 Uhr
Mittwoch8:30 - 11:30 Uhr13:30-15:30 Uhr
Donnerstag8:30 - 11:30 Uhr13:30-15:30 Uhr
Freitag8:30 - 11:30 Uhr 

vorgebracht werden.

 

Einwendungen können zudem auch online über das Thüringer Antragsmanagementsystem für Verwaltungsleistungen (ThAVEL) erhoben werden. Nutzen Sie hierfür bitte folgenden Link: https://thavelp.thueringen.de/thavelp/go/a/6077?c=bc 

 

Verspätet eingehende Einwendungen können bei dem Erlass der Rechtsverordnung unberücksichtigt bleiben.

Wer fristgemäß Bedenken oder Anregungen vorgebracht hat, die beim Erlass der Rechtsverordnung nicht berücksichtigt wurden, wird über die Gründe unterrichtet.

 

Dieser Bekanntmachungstext wird auch auf der Internetseite des TLUBN unter https://tlubn.thueringen.de/service/amtliche-bekanntmachungen veröffentlicht.

 

Die zugehörigen Karten werden im Auslegungszeitraum ebenfalls auf der Internetseite des TLUBN unter https://tlubn.thueringen.de/service/ueberschwemmungsgebiete veröffentlicht.

 

Durch Einsichtnahme in die Auslegungsunterlagen entstehende Kosten können nicht erstattet werden. 

 

Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz

Jena, den 19.08.2026

Im Auftrag
Frederik Ahrens
Abteilungsleiter 4

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