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Feuerwerksverbot im historischen Altstadtgebiet

Wie in den vorangegangenen Jahren gilt die Allgemeinverfügung zum Feuerwerksverbot im Altstadtgebiet auch zu diesem Jahreswechsel.

Die Allgemeinverfügung wurde im Jahr 2021 erlassen und ist bis einschließlich des Jahreswechsel 2025/2026 gültig.
Feuerwerkskörper hatten vor einigen Jahren zu einem Brandgeschehen in einem Fachwerkhaus in der denkmalgeschützten Altstadt geführt. Durch schnelles Eingreifen der Feuerwehr konnte die Ausbreitung der Flammen auf weitere Häuser verhindert werden. Als Folge dieses Ereignisse wurde das Verbot beschlossen.
Die Allgemeinverfügung als Volltextversion mit angehangener Karte des geschützten Bereichs steht hier zum Download bereit.